Cannabis enthält neben dem Bekannten THC, dem am stärksten psychotrop wirksamen Inhaltsstoff, eine große Zahl weiterer Cannabinoide und Pflanzenstoffe.
Die Wirkungen werden durch die Aktivierung der Cannabinoid-CB1- und CB2-Rezeptoren zurück geführt. Seit 1975 wurden mehr als 100 kontrollierte klinische Studien mit durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien führten in zahlreichen Ländern zur Zulassung von Medikamenten auf Cannabisbasis (Dronabinol oder Nabilon).
Die Rechtslage
In Deutschland ist dieser Cannabisextrakt seit 2011 für die Behandlung der mittelschweren oder schweren therapieresistenten Spastik bei multipler Sklerose zugelassen. Dronabinol ist in den USA bereits seit 1985 für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen aufgrund einer Zytostatika-Therapie sowie seit 1992 bei Appetitlosigkeit im Rahmen einer Kachexie bei HIV/Aids zugelassen. Nabilon ist in Großbritannien ebenfalls zur Behandlung von Nebenwirkungen einer Chemotherapie bei Krebserkrankungen arzneimittelrechtlich zugelassen.
In Deutschland und den meisten anderen Ländern der EU ist auch CBD erlaubt. Für die CBD-Konzentration gibt es keine Grenzwerte, sehr wohl aber für den Gehalt an THC, das beim Menschen Rauschzustände auslösen kann. Die generelle EU-Empfehlung besagt, dass für die Herstellung von CBD-Produkten nur Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,2% verwendet werden darf.
Die Kritik
Die Studienlage hierzu ist allerdings nicht ganz eindeutig. Einige Effekte werden dem Placebo zugeschrieben, manchmal war die Versuchspopulation zu klein oder Effekte können nicht repliziert werden. Trotzdem gibt es Ergebnisse die gut aussehen, du solltest dir bei Interesse aber ein eigenes Bild machen.
Trotz der unklaren Datenlage boomt der Markt. Nahezu alles wird mit CBD angereichert und die Vermutung liegt nahe, dass so manch einer nur das große Geld scheffeln möchte und die Qualität vernachlässigt wird. Wie gut ,dass ein Forschungsteam der Uni Halle eine simples Analytikverfahren für CBD Öle entwickelt hat. Die damit untersuchten Proben waren unbedenklich, jedoch befürchtet Professor Csuk der Uni Halle : "dass unseriöse Händler bald synthetische THC-Varianten hineinmischen werden, die natürlicherweise nicht in der Hanfpflanze vorkommen". Diese Substanzen würden unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und dürften nicht frei verkauft werden. Die Forschenden arbeiten deshalb daran, künftig auch diese THC-Varianten schnell und günstig nachweisen zu können.
Hier kannst du dir die Pressemitteilung durch lesen.
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