Das Praktikum ist unter anderem eine Voraussetzungen, um zum 1. Staatsexamen zugelassen zu werden. Insgesamt müssen drei Monate absolviert werden. Man kann die Dauer auch aufteilen, in beispielsweise zwei mal 1,5 Monate oder drei mal nur ein Monat. Jedoch darf die Zeit nicht unter einen Monat betragen.
Meine Wahl
Ich persönlich habe mich für drei mal einen Monat entschieden. So bekommt man eine gute Gelegenheit verschiedene Bereiche kennenzulernen. Das erste Praktikum habe ich bei einem Anwalt für Baurecht absolviert. Das zweite verbrachte ich am Amtsgericht Halle. Somit habe ich schon mal die Arbeitsweise eines Anwalts mitbekommen und lernte die Gerichte kennen. Als drittes könnte ich mir auch gut ein Praktikum bei der Verwaltung vorstellen. Somit hätte ich drei große Gebiete abgedeckt und in jedes ein Einblick bekommen.
Bescheinigung nicht vergessen
Wenn deine Zeit bei der Praktikumsstelle vorbei ist, musst du dir dies bestätigen lassen und die Bestätigung unbedingt gut aufbewahren. Diese musst du nämlich vorlegen, wenn du dich zum 1. Staatsexamen anmeldest.
Hier findest du die Bescheinigung unter Formulare „Bescheinigung praktische Studienzeit“, die du einfach ausdrucken brauchst und unterschreiben lässt.
Ich würde dir raten so früh wie möglich mit dem Praktikum zu beginnen. Anfangen kannst du ab dem 3. Semester. In den höheren Semestern hat man vielleicht nicht mehr soviel Zeit. Allerdings ist dies auch jedem selbst überlassen.
Für weitere Infos schaue auf unserer Uni- Seite vorbei. Dort wird nochmal gezeigt auf was du achten solltest!
Wenn du mal wissen möchtest, wie ein Praktikum am Amtsgericht so abläuft, dann schau dir meine anderen Post gerne dazu an :-)
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