Das muss leider vorweg: TRIGGERWARNUNG.
Der folgende Beitrag thematisiert sexuelle Diskriminierung und Gewalt. Sollte dich dieses Thema triggern, so bitte ich dich inständig, den Beitrag mit einer anderen Person zusammen zu lesen. Falls du geschilderte Situationen erlebt haben solltest, wende dich bitte an eine vertraute Person. Im Kontext der Uni Halle kannst du dich jederzeit an das Gleichstellungsbüro (www.gleichstellung.uni-halle.de) wenden.
Sexuelle Diskriminierung und Gewalt (SDG)
Statistisch gesehen haben 3 von 4 Frauen* schon einmal sexuelle Belästigung erlebt. Dies ist die häufigste Form von sexueller Gewalt, die an öffentlichen Orten erfahren wird. Vor allem durch die #MeToo-Debatten ist das tabuisierte Thema der sexualisierten Diskriminierung und Gewalt (SDG) mehr in den öffentlichen Fokus geraten.
Wo verläuft die Trennlinie zwischen einem Flirt und sexueller Belästigung?
Jedes verbale oder nonverbale Verhalten mit sexuellem Bezug, das von der betroffenen Person als grenzüberschreitend, das heißt, unerwünscht und/oder entwürdigend und verletzend empfunden wird oder darauf gerichtet ist, diese Wirkung zu erzielen, ist als sexuelle Belästigung zu bezeichnen.
Es handelt sich um eine spezifische Form der Macht- und Kontrollausübung und hat nichts mit einvernehmlicher Sexualität zu tun. Ob eine Grenzüberschreitung stattgefunden hat, hängt allein von der Perspektive der betroffenen Person ab!!! Entscheidend ist dabei die Wirkung auf die Person und nicht die Absicht der ausübenden Person! Das heißt: Grenzüberschreitendes Verhalten kann auch und unbemerkt erfolgen.
Hier ein Beispiel: Das Kompliment, „Du als Frau* kannst aber gut Auto fahren!“, ist vielleicht nett gemeint, dennoch legt es den Konsens zugrunde, dass Frauen* im Allgemeinen kein Auto fahren können. Eine solche vermeintlich positiv gemeinte Äußerung ist dennoch als sexistisch und diskriminierend zu charakterisieren. Man spricht von sogenanntem „positiven Sexismus“ in der Soziologie. Jedoch kann SDG nicht nur durch Worte geäußert werden, sondern auch durch Mimik und Gestik oder Handlungen.
Diskriminierung hoch 3
Statistiken zufolge sind – auch wenn es leider selten erfasst wird – nicht nur Frauen*, sondern vor allem LBTQI+ Personen von SDG betroffen. Diese beginnt mit „Das ist doch schw*l!“ bis hin dazu, dass Homosexualität direkt mit Kriminalität und Aids assoziiert wird. Im schlimmsten Fall jedoch werden Personen auf offener Straße oder in Toiletten zusammengeschlagen, weil sie nicht in das binäre Geschlechterraster passen. Hinzu kommen Wechselwirkungen: Wird eine Person aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert, so kann sie zusätzlich aufgrund ihres Aussehens (z.B. das Tragen von Kopftüchern), ihrer Hautfarbe und/oder ihres Alters uvm. diskriminiert werden. Somit kommt es zu einer gesteigerten SDG-Rate gegenüber kopftuchtragenden weißen Frauen* und einer noch weiter gesteigerten SDG-Rate gegenüber kopftuchtragenden schwarzen Frauen*.
Aus diesem Grund wird im Zuge der #metoo-Bewegung, der Feminismus-Debatten und der Debatten über SDG auch über Diskriminierungsformen im Allgemeinen gesprochen.
Was können wir tun?
So kannst du dabei helfen, andere auf das Thema aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren und in Zukunft für mehr Bewusstsein[1] in deinem Umfeld sorgen. Wichtig ist die Schuldfrage: eine betroffene Person hat NIE Schuld! Sie ist nicht verantwortlich für Diskriminierung: kein zu kurzes Kleid, kein Make-Up, keine Träne oder Sonstiges ist ein Grund für sexuelle Gewalt und/oder Diskriminierung!
Als betroffene Person
Wenn dir eine Situation komisch vorkommt (vielleicht auch im Nachhinein), sprich mit einer dir nahestehenden Personen darüber. Du kannst dich außerdem jederzeit an eine Telefonseelsorge wenden (unter: 0800 / 111 0 111 , 0800 / 111 0 222 oder 116 123). Außerdem gibt es im Kontext der Uni Halle ein Gleichstellungbüro (www.gleichstellung.uni-halle.de). Die Mitarbeitenden beraten sehr gern und bieten dir gegebenenfalls Unterstützung. WICHTIG: DU bist nicht Schuld an dem, was passiert ist!
Wenn du eine Situation beobachtest
Es ist wichtig, sich immer wieder gegen Diskriminierung stark zu machen. Sollte ein unangemessenes Verhalten stattfinden, so solltest du darauf aufmerksam machen – gern auch in Unterstützung mit anderen . Je nach Kontext (z.B. innerhalb von Uni-Veranstaltungen) kannst du dich melden und die Situation offen für alle ansprechen oder dich an die Gleichstellungsbeauftragen wenden. Wende dich gern an die betroffene Person und frage ob er*sie Hilfe benötigt. Mache auch ihm*ihr klar, dass er*sie nicht Schuld hat! Insbesondere in Situationen gegenüber Fremden (z.B. auf der Straße) kann es helfen, „normale“ Situationen zu konstruieren: z.B. dass du die betroffene Person grade abholen wolltest und ihr verabredet wart oder dass ihr euch schon lange kennt und euch endlich lang ersehnt wiederseht. Ihr könnt anschließend zusammen die Situation verlassen.
Wenn ein*e Bekannte*r betroffen ist/war
Mache auch hier wieder deutlich, dass er*sie nicht schuld ist! Höre aufmerksam zu, verweise ihn*sie an die gegebenen Stellen (siehe Oben: Gleichstellungsbüro, Gleichstellungbeauftrage der Fakultät, Telefonseelsorge, …) und im schlimmsten Fall an die Polizei, sollte eine Straftat vorliegen. Es ist wichtig, dass wir über offen über SDG und jede andere Form von Diskriminierung sprechen und diese im öffentlichen Raum sichtbar machen.
Alle Blog-Beiträge