Aufenthaltsrecht
Alle Studierenden, die als Austauschstudenten oder für ein komplettes Studium an die Uni Halle kommen, sind verpflichtet, sich nach ihrer Ankunft in Halle als neue BürgerInnen der Stadt beim Bürgerservice anzumelden.
Studierende, die nicht aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als 3 Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldung beim Bürgerservice auch eine Aufenthaltsgenehmigung, die sie von der Ausländerbehörde der Stadt Halle erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Studierende/r mit einem Studierenden-Visum einreisen müssen.
Ausführliche Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende finden Sie hier.
Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung
Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung nutzen Sie bitte den Online-Dienst der Ausländerbehörde der Stadt Halle (Saale):
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrags erst möglich ist, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerservice der Stadt Halle) angemeldet haben.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nicht mehr erforderlich.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von der Ausländerbehörde einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten und verinbaren einen weiteren Termin zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels.
Weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Studierende finden Sie auf der Homepage der Stadt Halle.
Notfallvorsprachen bei der Ausländerbehörde
Für absolut notwendige und unaufschiebbare Angelegenheiten sind jeden Dienstag von 08:00 bis 15:30 UhrNotfallvorsprachen in der Ausländerbehörde Halle (Saale) möglich.
Als Notfallanliegen gelten:
- abgelaufene Aufenthaltstitel
- beabsichtigter Arbeitgeberwechsel/ Änderung Zusatzblatt
- Überträge von Aufenthaltstiteln
- Verlust von Dokumenten
- Ausstellung Passersatzpapiere bei kurzfristiger, dringender Auslandsreise
Im begründeten Einzelfall können weitere dringende Anliegen im Rahmen der bestehenden Kapazitäten zugelassen werden.
Die Auswahl, der Personen, die zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde hereingelassen werden, sowie eine Vorfilterung entsprechend der oben genannten Anliegen, erfolgt über die Security.
Die Besucheradresse der Ausländerbehörde lautet:
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Halle - Abteilung Einreise und Aufenthalt.
Kontaktinformationen International Office
Heike Link
Referentin Internationale Studierende
Telefon: +49 345 55-21535
Telefax: +49 345 55-27427