Beratung für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen in der Wechselwirkung mit den oftmals an gesunden Studierenden ausgerichteten Vorgaben für Studien- und Prüfungsleistungen, aber auch beim Zugang zu älteren Gebäuden, Barrieren. Um eine diskriminierungsfreie Teilhabe und Teilnahme am Studium zu ermöglichen, haben Sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche. Diese sind als angemessene Vorkehrungen durch die Universität zu gewähren. Betroffene Studierende haben deshalb die Möglichkeit, auf Grundlage eines ärztlichen oder psychotherapeutischen Attests, einen Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss zu beantragen.

Die Maßnahmen werden dabei individuell auf den Bedarf des Studierenden angepasst. Mögliche Nachteilsausgleiche können sein: Schreibzeitverlängerungen, der Gebrauch von Hilfsmitteln aber auch Abweichungen von der vorgeschriebenen Anwesenheitspflicht, oder die Verlegung von Lehrveranstaltungen in andere Räume. Wichtig ist: Die Gewährleistung von Nachteilsausgleichen ist keine Bevorteilung, sie stellt lediglich die Chancengleichheit her.

Studierende, die wegen ihrer Einschränkungen Probleme im Studienalltag haben und einen Nachteilsausgleich beantragen wollen, können sich an den Referenten für Inklusion wenden. Dies gilt auch für Studierende, die auf Grund ihrer Einschränkungen Probleme mit Dozent*innen und Professor*innen haben.

Kontakt

Götz-Olaf Wolff | Claudia Fritze
Beratungsstelle für Inklusion
Barfüßerstraße 17, 06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 55 -21033 | -21023

www.inklusion.uni-halle.de

Sprechzeiten

Dienstag: 13–16 Uhr
Mittwoch: 10–13 Uhr

und nach Vereinbarung, gern auch per Telefon oder Videokonferenz

Vielfalt

Dieser Bereich ist Teil der Stabsstelle Vielfalt und Chancengleichheit.

Arbeitskreis Inklusion des Studierendenrats

Ein Studienanfang bedeutet für viele junge Menschen den ersten Schritt in einen neuen Lebensabschnitt, verbunden mit freudiger Erwartung einerseits und Unsicherheit andererseits. Für chronisch kranke sowie physisch und psychisch beeinträchtigte StudienanfängerInnen kommen oftmals zusätzliche Erschwernisse hinzu. Für sie ist der Arbeitskreis Inklusion eine wichtige Anlaufstelle und hilft dabei den Studienanfang und den Übergang ins Studium zu erleichtern. Besonderer Schwerpunkt des Arbeitskreises liegt hierbei auf der Forderung nach einer angemessen Gestaltung der Studienbedingungen an der MLU, die auf die Studierenden und ihre Einschränkungen eingehen und Studienbedingungen auf ihre Belange anpassen muss.

Kontakt

Arbeitskreis Inklusion des Studierendenrats der MLU
Studierendenrat Uni Halle
Universitätsplatz 7, 06099 Halle (Saale)