Studiengebühren
An den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt werden keine allgemeinen Studiengebühren für ein Erststudium erhoben. Im Umkehrschluss: Gebühren gibt es nur
- bei einem Zweitstudium und
- in den (wenigen) weiterbildenden Masterstudiengängen.
Zweitstudiengebühren
Studierende, die nach ihrem ersten, in Deutschland erworbenen Studienabschluss ein zweites Studium aufnehmen, müssen Zweitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen. Ausgenommen von dieser Regelung ist einmalig ein konsekutives Masterstudium, welches auf einen Bachelor aufbaut.
Keine Zweitstudiengebühren für Lehramtsstudierende!
Studierende mit Zweitstudium Lehramt, die in ihrem Erststudium noch keinen Lehramtsabschluss (Erste oder Zweite Staatsprüfung oder "Lehramtsmaster") erworben haben, bezahlen zur Zeit keine Zweitstudiengebühren.
Langzeitstudiengebühren ...
... gab es mal. Das Land Sachsen-Anhalt hat sie im Mai 2020 abgeschafft. :-)
Weitere Informationen
Fragen zu allen Gebühren beantwortet das Referat Weiterbildung und Gebühren.