Semesterbeitrag und Rückmeldung zum nächsten Semester

Um das Studium im folgenden Semester fortzusetzen, müssen sich Studierende „zurückmelden“. Das geht ganz einfach: Wer im nächsten Semester weiter studieren möchte, überweist uns innerhalb der Rückmeldefristen den Semesterbeitrag (gegenwärtig ca. 280 Euro) – fertig.

Am einfachsten und für fast alle möglich ist die Zahlung mittels TAN im Löwenportal während der Rückmeldephase (Voraussetzung: einmalig eingerichtetes SEPA-Mandat). Alternativ kann auch „manuell“ ein Überweisungsträger/Onlinebanking genutzt werden. Alle Details zu Höhe, Zusammensetzung und Zahlung des Semesterbeitrags: Themenseite Rückmeldung.

Die Rückmeldung gilt als erfolgt, wenn der Semesterbeitrag sowie ggf. erhobene Studiengebühren (z. B. bei Zweitstudium) vollständig und fristgerecht verbucht worden sind sowie keine Exmatrikulationsgründe (z. B. eine endgültig nicht bestandene Prüfung) vorliegen. Achtung: Semesterbeitrag und etwaige Studiengebühren müssen auf verschiedene Konten eingezahlt werden.

Nach der Rückmeldung/Zahlung muss der Studierendenausweis vor jedem Semester neu validiert werden. Nur so ist das Dokument im neuen Semester weiterhin gültig.

Rückmeldefristen

  • Zum Sommersemester: 1.12. bis 31.1. des Jahres
  • Zum Wintersemester: 20.6. bis 31.7. des Jahres

Weil ohne Rückmeldung die Exmatrikulation droht, erhalten Studierende zur Sicherheit eine Zahlungsaufforderung per E-Mail an ihre studentische E-Mail-Adresse.