Umzug nach/in Halle - Anmeldung bei der Stadt
Studierende, die in Halle eine eigene Wohnung, ein Zimmer im Wohnheim oder in einer WG beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Stadt an- bzw. ummelden. Das funktioniert in der Bürgerservicestelle am Marktplatz 1 (Stadtmitte) nach vorheriger Terminvereinbarung.
Studi-Special:
Die Terminvereinbarung für die Studentenanmeldung wird am 01.08.2024 für den Zeitraum 01.09.-30.10.2024 freigeschaltet. Terminbuchungen sind möglich für die Tage Montag bis Freitag.
Ein persönlicher Besuch bei der Meldebehörde ist unbedingt erforderlich, da für die Anmeldung eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung zur Person und eine rechtsgültige Unterschrift notwendig sind. Zur Anmeldung sind auf jeden Fall der gültige Personalausweis, die Wohnungsgeberbescheinigung und ggf. der Reisepass mitzubringen, da auch diese Dokumente geändert werden müssen.
Achtung! Teuer wird es, wenn man die Anmeldefrist verpasst. Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen ein Verwarn- bzw. Bußgeld vor, das bis zu 1.000 Euro betragen kann.
Und sonst noch? Denken Sie bitte auch daran, Ihren neuen Wohnsitz über das Löwenportal der Universität zu melden. Das ist in vielerlei Hinsicht entscheidend (Post aus der Uni-Verwaltung, Bibliotheksmitgliedschaft, ...)
Online-Voranmeldung
Empfehlenswert ist, den Zuzug nach bzw. Umzug in Halle (Saale) online bekannt zu geben bzw. voranzumelden.
Achtung! Diese Voranmeldung ersetzt nicht den persönlichen Termin in der Bürgerservicestelle, weil – siehe oben – es eine Unterschrift und geänderte Dokumente braucht. Durch die Vorab-Eingabe im Internet geht aber später der Behördengang effektiver über die Bühne.
Anmeldung der neuen Bleibe als Nebenwohnung
Bei Anmeldung einer Nebenwohnung in Halle (Saale) wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben. In diesem Fall ist zusätzlich das Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung auszufüllen und unterschrieben zur Anmeldung mitzubringen.
Der Antrag und die Unterlagen zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer (→ siehe Formulare und andere Dokumente) können direkt an zweitwohnungssteuer@ geschickt oder auch persönlich bei der Anmeldung im Bürgerservice abgegeben werden. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerservice leiten diese Unterlagen dann entsprechend an den Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, weiter. Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich im Rahmen der Sprechzeiten am Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr bei der Abteilung Steuern, Schmeerstraße 1, 06108 Halle, vorzusprechen. Bei Fragen zur Zweitwohnungssteuer stehen die zuständigen Mitarbeiter*innen unter den halle.de
Telefonnummern 0345 221-4415/-4427 gern zur Verfügung.
Alle Informationen im Überblick: Zweitwohnungssteuer
Zusätzliche Hinweise für die Anmeldung von Studierenden aus dem Ausland
Zunächst muss die Anmeldung mit diesen Unterlagen in der Bürgerservicestelle erfolgen.
Studierende, die nicht aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als 3 Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldung bei der Bürgerservicestelle auch eine Aufenthaltserlaubnis, die sie von der Ausländerbehörde der Stadt Halle erhalten.
Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt im Nachgang der Anmeldung unter Vorab-Zusendung der erforderlichen Unterlagen an die Ausländerbehörde. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Internetseite über www.halle.de.